Sonntag, 27. Februar 2011

Prof. Schmid der "Staatsmafia" NGO-BRD das Handwerk legen

From: gustav sc
Sent: Sunday, February 27, 2011 6:38 PM
Subject: Schreiben an deutsche Gerichte der gesamten Gerichtsbereiche
 

Sehr fleißiger, geschätzter und liebenswürdiger Herr Weinmann:

Die mir mit der Bitte um Perfektionierung beispielhaft zugekommene Schrift an die Sekretäre/Sekretärinnen und Richter/Richterinnen eines deutschen Finanzgerichtes ist von mir ausgearbeitet worden - siehe die neue Beilage.

Diese Ausarbeitung wurde von mir durchgeführt, um es dem deutschen Volk zu ermöglichen, den Justiz-, Anwaltschafts-, Experten und Staats-Mafiosi des Deutschen Dreieinigkeits-Mafia-Überstaates (DDMÜ) klar zu machen, dass ihr verbrecherisches und volksfeindliches Mafia-Überstaats-Gefüge durchschaut ist, was besagt, dass es vom deutschen Volk zur Auflösung gebracht werden wird.

Wenn täglich tausende Anfragen bei den gesamten Gerichten der
NGO-BRD eingehen, werden tausende Sekretäre/Sekretärinnen damit beginnen, Beweismittel zu sammeln, die zusätzlich geeignet sind, die Angehörigen der Justiz-, Anwaltschafts-, Experten- und Staatsdienst-Mafia hinsichtlich ihres organisierten verbrecherischen Tuns künftig vor einem Volksgericht zur Aburteilung zu bringen (es wird auch dazu führen, dass die rechts- und volksbewussten Richter/-innen, von denen die Minderheit des deutschen Richtertums verkörpert wird, es schließlich und
endlich wagen, sich gegen ihre mafiosen Kollegen/Kolleginnen zu erheben).

Mit sehr herzlichen Grüssen,

Ihr  Gustav Schmid

3 Kommentare:

  1. per mail erhalten:

    From: Andreas Krautz


    Es sind keine deutschen Gerichte !!!! Da dort niemand eine Zulassung nach deutschem Recht erhalten hat.

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  2. Aber doch nicht nur das,daß Gerichtsverfassungsgesetz(GVG),die Finanzgerichtsordnung(FGO) die Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO)sind nichtig wegen Verstoß gegen das Zitiergebot gemäß Art.19 Abs.1 S.2 GG.
    Aber noch einige andere Gesetze und Verordnungen
    http://creaplan.org/Arne_Hinkelbein/files/2010-hinkelbein-fa_dieburg-kfz-steuer.pdf

    Somit gibt es keine ordentlichen Gerichte,sondern nur vorbotene,rechtswidrige Ausnahmegerichte, das bedeutet in jedem Fall Amtsanmaßung,Hochverrath

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  3. Genau es gibt keine Staatsgerichte in der BRD, wie denn auch da die BRD ja kein Staat darstellt, nur die meisten der Deutschen Bevölkerung ist einfach zu Dumm um das zu glauben.

    Dennoch hat das AG in Lahr ein klassisches Eigentor geschossen, die Präsentieren auf ihre Web-Seite unter www.Amtsgericht-Lahr.de unter Geschäftsverteilung den Art. 101 GG uns einiges mehr, einfach mal reinschauen.

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    Sie sind hier: Startseite / DAS AMTSGERICHT / Geschäftsverteilung
    Geschäftsverteilungsplan

    Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

    Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

    Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Lahr

    Die Organisation des Amtsgerichts sowie die Zuständigkeiten können Sie dem Geschäftsverteilungsplan für die Richter ( PDF, 81 KB ) und die Rechtspfleger ( PDF, 16 KB ) für das Jahr 2011 entnehmen. Wegen des Umfangs können die Geschäftsverteilungspläne hier nicht gezeigt, sondern lediglich als pdf-Datei zum Download bereit gestellt werden.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veränderungen in den Geschäftsverteilungsplänen während des laufenden Kalenderjahres nicht regelmäßig eingearbeitet werden.

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