Montag, 15. November 2010

Martin Huber: Nicht-staatlich organisierte BRD....

 der Unternehmer www.Martin-Huber.de schreibt folgendes zum Versuch einer "privaten" Zwangsvollstreckung, von Tätern welche sich als staatlich legitimiert ausgeben / darstellen

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Persönliche Abgabe
Frau Kraus ohne Vornahmen, tätig als Jusitzangestellte UdG im Vollstreckungsgericht
Herr Ott ohne Vornamen, tätig als Richter am Amtsgericht
In Kopie an Herrn Leitenbacher
Zurückweisung (*) Ihres Versuches vom 24.08.2010, einen Zwangsvollstreckungsantrag als Rechtswirksam und rechstaatlich zulässig erscheinen zu lassen.
Sehr geehrte Frau Kraus,
sehr geehrter Herr Ott,
durch meinen Austritt aus der BRD in Kombination mit der Streichung des räumlichen Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben Sie keine sachliche und rechtliche Zuständigkeit für meine Person mehr. Der Nicht-staatlich organisierten BRD stehe ich exterritorial gegenüber. Näheres entnehmen Sie bitte den Anlagen.
Im Sinne eines kultivierten miteinander stehe ich den Regeln der gewerblich organisierten NGO-BRD jedoch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Dies erfordert allerdings, dass sich ALLE Beteiligten, auch sog. Gerichte, daran halten. Nun kam aus Ihrem Hause ein Schreiben mit Überschrift „Beschluß". Hierfür ist die Schriftform nach §125 BGB nicht eingehalten. Damit wird keine Rechtswirksamkeit erreicht und keine Fristen in Gang gesetzt.
Ich weise vorsorglich darauf hin, daß das BRD-Verfahren im Vorfeld derart gravierende BRD-Rechtsmängel aufweist, daß eine Rechtswirksamkeit aus zahlreichen von einander unabhängigen Gründen jeweils einzeln bereits unmöglich und unheilbar verwirkt ist. Einer dieser Punkt wurde im Schreiben vom 28.7.2010 eindeutig dargelegt („fehlende Urteilszustellung nach ZPO §315 + §317").
Eine Entscheidung auf der Grundlage einer „Auffassung" kann Sie meiner Auffassung nach nicht von der Einhaltung der aktuellen BRD Rechts- und Gesetzeslage entbinden.
Zur Sicherstellung meiner Rechtsschutzbedürfnisse füge ich entsprechende Anlagen zur Beachtung bei.
Im übrigen verweise ich auf die Darstellungen v. 28.7., welche ich mit Kopien des nach ZPO unwirksamen Urteilsentwurfes ergänze.
Mit freundlichen Grüßen


Martin Huber, Staatsbürger des reichsverfassungrechtlichen Staates Deutsches Reich
______________________________________________________________________Unterschrift gem. EU- Annex doc 10111/06, gem. A/RES/53/144.(*) Dieses Schreiben ist als Rechtsmittel jeder Art innerhalb Ihrer Verwaltungsstruktur / Organisation / Geschäftsbetrieb auszulegen. Dies bedeutet jedoch KEINE Anerkenntnis Dieser, oder der BRD, der BRD-GmbH oder BRD-NGO oder ihrer Bediensteten als staatliche oder anderweitige Hoheitsträger. Meine Zugehörigkeit zu diesem System ist durch Austritt erloschen. Der Austritt wurde rechtswirksam vorgenommen und angezeigt (Bundeskanzleramt, Bundespräsident, Bundeszentralregister).Anlagen: Schreiben vom 28.07.2010 zu inhaltlichen Beachtung (Kopie)
unzulässiger und selbst nach BRD-Recht rechtsunwirksamer Urteilsentwurf
Rechtsmittelschreiben zur Sicherstellung der Privathaftung aller Beteiligten
Rechtsgrundlagen unzulässiger Verfolgung von Personen der Ringvorsorge
Rechtsgrundlagen unzulässiger Amtsgerichtsaktivitäten
Rechtsgrundlagen illegaler OWIG-Verfolgung
Waging, den 2.9.2010

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